a) Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden. b) Die Beschwerdeführerin 1 ist als Adressatin durch die angefochtene Verfügung beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert.