Das nachträgliche Baugesuch vom 31. August 2021 umfasst keine Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung im Führen von Motorrädern. Es beseitigt gemäss dem Gesagten das diesbezügliche Rechtsschutzinteresse nicht. Die Anträge der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 sind daher in Bezug auf die Untersagung der Dienstleistungen im Bereich 7/15 BVD 120/2021/19