a) Die Gemeinde hat in der angefochtenen Verfügung auch Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung im Führen von Motorrädern untersagt. Nach der Formulierung von Dispositivziffer 4.1 richtet sich diese Anordnung gegen die Eigentümerin und die Betreiberin des Gebäudes O.________strasse. Eigentümerin ist die Beschwerdeführerin 2, Betreiberin die Beschwerdeführerin 3. Die Gemeinde hat die Verfügung jedoch gegen die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerin 3 gerichtet. Gemäss Stellungnahme der Gemeinde vom 1. April 2021 ist es auf einen Irrtum zurückzuführen, dass die Beschwerdeführerin 1 anstelle der Beschwerdeführerin 2 ins Recht gefasst wurde.