Beschwerdeführerin 3 habe am 31. August 2021 ein Baugesuch eingereicht für eine Nutzung der Liegenschaft auf Parzelle Nr. N.________ als Garagenbetrieb mit Verkaufslokal für Motorräder und Motorradzubehör, ohne Fassaden– oder sonstige bauliche Veränderungen. Die BVD beabsichtige, das Baubeschwerdeverfahren insoweit abzuschreiben. Nicht vom nachträglichen Baugesuch umfasst seien aber die Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung im Führen von Motorrädern, die gemäss Dispositivziffer 4.1, letzter Satz der angefochtenen Verfügung einzustellen seien.