d und e BauG). Das gegen die Wiederherstellungsverfügung eingeleitete Baubeschwerdeverfahren werde damit gegenstandslos. Dies gelte allerdings nur insoweit, als das nachträgliche Baugesuch die Arbeiten oder Nutzungen umfasse, die von der Wiederherstellungsanordnung betroffen sind. Die 22 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 23 Rolf Zürcher, Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands; nachträgliches Baubewilligungsverfahren, in: KPG-Bulletin 6/1990 S. 18 ff. mit Hinweis auf BVR 1990 S. 396