Die Beschwerdeführerin 3 teilte in der Folge mit, dass sie am 31. August 2021 ein nachträgliches Baugesuch für eine Umnutzung zum Garagenbetrieb mit Verkaufslokal für Motorräder und Motorradzubehör eingereicht habe. Gestützt auf die Erläuterungen des Rechtsamtes beantrage sie die Abschreibung des Beschwerdeverfahrens; am Sistierungsgesuch halte sie im Eventualstandpunkt fest. Die Gemeinde bestätigte mit Schreiben vom 10. September 2021 den Eingang des nachträglichen Baugesuchs am 31. August 2021.