13. Die Beschwerdeführerin 3 beantragte mit Schreiben vom 16. August 2021 die Sistierung des Verfahrens, da sie die Einreichung eines nachträglichen Baugesuches (Umnutzung) beabsichtige. Das Rechtsamt erläuterte mit Verfügung vom 18. August 2021, praxisgemäss führe die Einreichung eines nachträglichen Baugesuches zur Abschreibung des Beschwerdeverfahrens gegen die Wiederherstellungsverfügung, sofern die Baubewilligungsbehörde auf das Baugesuch eintrete. Die Mitteilung der Absicht, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, habe jedoch noch keine Auswirkungen auf das Verfahren.