Die übrigen Flächen im Erd- und Galeriegeschoss sind als Lagerflächen zu nutzen. Die Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung im Führen von Motorrädern sind einzustellen." Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegner erklärten sich mit Eingabe vom 12. Juli 2021 mit der fraglichen Anpassung im Falle der Bestätigung des angefochtenen Entscheids einverstanden. Die Gemeinde teilte mit Stellungnahme vom 12. Juli 2021 mit, sie habe gegen die in Betracht gezogene Präzisierung nichts einzuwenden.