10. Am 30. März 2021 reichte auch die F.________ Beschwerde ein (Beschwerdeführerin 3). Sie beantragt die Aufhebung von Ziffer 4.1 der angefochtenen Verfügung, soweit damit die Beschwerdeführerin 3 aufgefordert wird, die Verkaufsnutzung im fraglichen Gebäude im zurzeit ausgeübten Umfang einzustellen und innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung die diesbezügliche Einrichtung zurückzubauen und wieder der ursprünglichen Nutzung zuzuweisen. Auch die damit verbundene Kostenauferlegung an die Beschwerdeführerin 3 gemäss Ziffer 4.5 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben.