9. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet21, beteiligte mit Verfügung vom 9. März 2021 die B.________ AG als Grundeigentümerin von Amtes wegen am Verfahren. Diese reichte am 29. März 2021 eine Stellungnahme ein mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei für nichtig zu erklären bzw. aufzuheben, soweit sie sich gegen die Beschwerdeführerin 1 richte. Am 25. März 2021 reichte sie ihrerseits Beschwerde gegen die Verfügung der Gemeinde Ostermundigen vom 26. Februar 2021 ein und wurde im Verfahren fortan als Beschwerdeführerin 2 geführt. Sie beantragt in ihrer Beschwerde die Feststellung, dass die angefochtene Verfügung nichtig sei, eventuell deren Aufhebung.