8. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin 1 am 6. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids, soweit er sich gegen sie richtet, da die Beschwerdeführerin 1 nicht Grundeigentümerin der fraglichen Parzelle sei.