Lagerflächen zu nutzen. Die Dienstleistungen im Bereich der Ausbildung im Führen von Motorrädern sind einzustellen. 4.2 Kommen die Grundeigentümerin und die Betreiberin dieser Aufforderung nicht innert der gesetzten Frist vollständig und vorschriftsgemäss nach, wird die Gemeindebaupolizeibehörde ohne weitere Verfügungen oder Ankündigungen zur Ersatzvornahme schreiten, d.h. auf Kosten der Grundeigentümerin und der Betreiberin die Wiederherstellung selber ausführen oder durch Dritte ausführen lassen (…)." 4.3 [Androhung der Bestrafung im Widerhandlungsfall] 4.4 [