Infolge Fusion vom 28. Mai 2020 wurde die Beschwerdeführerin 3 Rechtsnachfolgerin der C.________ AG. Sie unterhält seit 8. Juni 2020 auf der Parzelle Nr. N.________ eine Zweigniederlassung,18 welche den streitigen Betrieb führt. 6. Mit an die A.________ AG adressiertem Schreiben vom 11. Dezember 2020 informierte die Gemeinde über die Eröffnung eines Baupolizeiverfahrens betreffend die Nutzung des Gebäudes auf Parzelle Nr. N.________ sowie die daraus entstehenden Immissionen. Die Adressatin erhielt Gelegenheit, zur Anzeige vom 1. Oktober 2020 Stellung zu nehmen. Die Anzeigenden und die Beschwerdeführerin 3 erhielten eine Kopie des Schreibens. Die Adressatin antwortete darauf nicht.19