3. Mit Schreiben vom 6. Juli 2020 und vom 1. Oktober 2020 beklagten sich die Beschwerdegegner erneut bei der Gemeinde über die Situation auf der Parzelle Nr. N.________. Dort würden entgegen der Baubewilligung verschiedene Verkaufstätigkeiten, Fahrtrainingskurse, Testfahrten und Events durchgeführt, insbesondere auch an Samstagen. Die Anwohner litten unter den mit diesen Aktivitäten und dem entsprechenden Kundenverkehr generierten Lärmimmissionen.15