Ostermundigen) in Ergänzung zum Gesamtbauentscheid vom 14. April 2016 Umgebungsgestaltungen und das Verlegen von Werkleitungen.13 Auch in diesem Verfahren hatte die Bauherrin ihre Firma nicht korrekt verwendet14 und wurde daher auch in dieser Baubewilligung unkorrekt als A.________ AG bezeichnet. 1 Vorakten Register 5 pag. 185 ff. 2 Vorakten pag. 141 ff. 3 Baureglement der Gemeinde Ostermundigen vom 17. Juli 1995, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)