e) Die Fristen gemäss den Ziffern 1 und 2 der angefochtenen Verfügung sind während des Beschwerdeverfahrens abgelaufen. Die BVD setzt die Frist in Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung neu auf den 30. Juni 2021 und jene in Ziffer 2 neu auf den 20. Juli 2021 an. Unter Berücksichtigung der prozessualen Vorgeschichte erscheinen diese Fristen als angemessen. 3. Beweis- und Verfahrenskosten