Nach dem Gesagten ist im derzeitigen Stadium der Ausgang des baupolizeilichen Verfahrens noch offen. Erst gegen Lärmreduktionsmassnahmen, die die Gemeinde allenfalls zulasten der Beschwerdeführenden konkret verfügt, kann innert der Rechtsmittelfrist bei der BVD Beschwerde erhoben werden. In diesem Rahmen kann auch das prozessuale Vorgehen der Gemeinde gerügt werden.