Aus der Eingabe der Beschwerdeführenden vom 9. Februar 2021 ergibt sich, dass sie mit der Verfügung vom 21. Januar 2021 und besonders den Kosten, die dadurch entstehen, nicht einverstanden sind. Sinngemäss verlangen sie damit die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Zudem stellten die Beschwerdeführenden zusätzliche Anträge im Zusammenhang mit den Lärmmessungen. Damit haben sie ihren Beschwerdewillen gegen die Verfügung der Gemeinde vom 21. Januar 2021 klar zum Ausdruck gebracht. Dass die Beschwerdeführenden ihre Eingabe als «Einsprache gegen Verfügung Gemeinde Oberhofen vom 21. Januar 2021» statt