Falls die Beschwerdeführenden diesen Aufforderungen innert der Frist nicht nachkommen würden, werde sie die Lärmmessungen selber vornehmen. Weiter verfügte die Gemeinde, die Kosten für die Lärmmessung würden zwischen ca. CHF 1000.00 bis CHF 1500.00 betragen und seien von den Beschwerdeführenden zu tragen. Zudem stellte die Gemeinde den Beschwerdeführenden für die Ausstellung der Verfügung Kosten von CHF 500.00 in Rechnung.