a) Die Beschwerdeführenden wehren sich in ihrer als «Einsprache gegen Verfügung Gemeinde Oberhofen vom 21. Januar 2021» betitelten Eingabe vom 9. Februar 2021 gegen die Verfügung der Gemeinde Oberhofen am Thunersee. Darin forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden auf, ihr bis am 28. Februar 2021 eine Auftragsbestätigung für eine Lärmmessung einzureichen, bis spätestens 31. März 2021 Lärmmessungen vorzunehmen und ihr die Resultate abzugeben. Falls die Beschwerdeführenden diesen Aufforderungen innert der Frist nicht nachkommen würden, werde sie die Lärmmessungen selber vornehmen.