4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 9. Februar 2021 beim Regierungsstatthalteramt Thun eine als «Einsprache gegen Verfügung Gemeinde Oberhofen vom 21. Januar 2021» betitelte Beschwerde ein. Die Eingabe der Beschwerdeführenden leitete der Regierungsstatthalter von Thun mit Schreiben vom 18. Februar 2021 an die BVD weiter. Die Beschwerdeführenden stellen sich in der Beschwerde auf den Standpunkt, die Lärmmessungen, die die Gemeinde plane, seien überflüssig. Zudem befürchten