«1. Die Bauherrschaft hat bis spätestens 28. Februar 2021 das Cercle Bruit oder die Auftragsbestätigung für eine Lärmmessung bei der Bauverwaltung der Gemeinde Oberhofen einzureichen. 2. Eine Lärmmessung ist bis spätestens 31. März 2021 vorzunehmen und die Resultate der Bauverwaltung der Gemeinde Oberhofen einzureichen. 3. Sollten die Punkte 1 oder 2 nicht innert dieser Frist ausgeführt werden, wird die Bauverwaltung der Gemeinde Oberhofen die Lärmmessung vornehmen. 4. Die Kosten für die Lärmmessung ca. CHF 1000.00 bis CHF 1500.00 (nach Aufwand) ist durch die Bauherrschaft zu tragen.