2. Aufgrund der Lärmklage der Beschwerdegegnerschaft eröffnete die Gemeinde ein Baupolizeiverfahren. Dieses schloss sie nicht ab, sondern erteilte den Beschwerdeführenden eine Baubewilligung für ein Holzbrett, das sie als Lärmschutzmassnahme freiwillig an die Gebäudefassade bei der Ansaugöffnung der Luft-Wasser-Wärmepumpe montierten. Damit erachtete die Gemeinde die Lärmklage als erledigt, obwohl die Beschwerdeführenden das Holzbrett noch während des Baubewilligungsverfahrens wieder entfernten. Gegen die Baubewilligung für das Anbringen des Holzbrettes erhob die Beschwerdegegnerschaft bei der BVD Beschwerde.3 Die BVD stellte fest, dass eine Überschreitung der Belastungsgrenzwerte der