1/8 BVD 120/2021/14 Grundstück Oberhofen am Thunersee Gbbl. Nr. J.________. Es steht gemäss GRUDIS1 im Gesamteigentum der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2. Im Grundbuch ist als Dienstbarkeit zulasten des Grundstücks Nr. J.________ und zugunsten der Beschwerdeführenden ein Nutzniessungsrecht eingetragen. 2