1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 (nachfolgend: Beschwerdegegnerschaft) beklagten sich anfangs 2017 bei der Gemeinde über störenden Lärm, der von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erzeugt wird. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes I.________strasse Nr. 44 in Oberhofen am Thunersee. Der Lärm tritt durch die Wetterschutzgitter der Ansaug- und Ausblasöffnungen an der ebenerdigen Süd- und Westfassade direkt nach aussen. Das Gebäude I.________strasse Nr. 44 liegt auf dem