1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Grindelwald vom 13. Januar 2021 wird wie folgt präzisiert: «Für die Wohnung auf dem GBBl-Nr. G.________ gilt ab sofort ein Benützungsverbot betreffend Fremdvermietung an Personen ohne festen Wohnsitz in Grindelwald.» Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Grindelwald vom 13. Januar 2021 bestätigt.