Sie hätten gegenüber der Gemeinde alles offengelegt und nicht die EWAP-Bestimmungen umgehen wollen. Es sei ihr Anliegen, im Einklang mit den EWAP-Vorschriften mit der Gemeinde Grindelwald einen gemeinsamen Weg zu finden, um ein Bed and Breakfast betreiben zu können. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen