Sie hätten die Wohnung bei J.________ angemeldet, damit es Grindelwald Tourismus habe einsehen können. Erst zu Beginn des Jahres 2021 sei ihnen klargeworden, was genau im Zweitwohnungsgesetz stehe. Ein Baugesuch betreffend Änderung der Nutzungsbeschränkung würden sie einreichen, falls dies notwendig sei und sobald Klarheit herrsche, ob es überhaupt möglich sei, Art. 7 Abs. 1 Bst. b ZWG (touristisch bewirtschaftete Wohnung) auf das von ihnen geplante Geschäftsmodell anzuwenden. Sie hätten gegenüber der Gemeinde alles offengelegt und nicht die EWAP-Bestimmungen umgehen wollen.