Fremdvermietung könne nun aufgehoben werden, da «der Istzustand der EWAP-Wohnung wiederhergestellt» worden sei. Es treffe ausserdem nicht zu, dass sie bei Unterzeichnung des Kaufvertrags in voller Kenntnis der genauen Bedeutung der EWAP- Regelung in Grindelwald und des Zweckentfremdungsverbots gemäss Erstwohnungsanteil gewesen seien. Sie hätten damals gewusst, dass eine EWAP-Wohnung nur benutzt werden könne, wenn man «fest» in Grindelwald angemeldet sei. Die genaue Bedeutung sei aber nicht erläutert worden und sie hätten somit versucht, in Grindelwald legal ein Bed and Breakfast zu betreiben. Sie hätten die Wohnung bei J.____