a ZWG erfülle. Nach Erhalt der Verfügung der Gemeinde vom 13. Januar 2021 hätten sie den Vertrag mit J.________ unter Vorlage der Verfügung kündigen können und die Wohnung sei von der Plattform von J.________ entfernt worden. Vorher habe sich dies schwierig gestaltet, da man den Vertrag jeweils nur einen Monat vor Ende eines Jahres beenden könne. Das auferlegte Benützungsverbot betreffend Fremdvermietung könne nun aufgehoben werden, da «der Istzustand der EWAP-Wohnung wiederhergestellt» worden sei.