1. Die Verfügungen zu den Punkten 2 und 3 werden (siehe Kopie der Verfügung vom 12.01.2021) umgesetzt, aber zum Punkt 1 legen wir Beschwerde ein betr. Benützungsverbot Fremdvermietung. 2. Wir stellen daher den Antrag gemäss ZWG2 2. Abschnitt: Änderung und Sistierung der Nutzungsbeschränkungen Art. 13 Änderung Buchstabe a / b sowie gemäss Art. 7 Absatz 2 Buchstabe a (Einliegerwohnung). 2 Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (Zweitwohnungsgesetz, ZWG; SR 702)