1. Für die Wohnung auf dem GBBl-Nr. G.________ gilt ab sofort ein Benützungsverbot betreffend Fremdvermietung. 2. Die Ausschreibung der Wohnung auf dem GBBl-Nr. G.________ ist sofort von der Plattform «J.________» zu entfernen, resp. der Vertrag mit E.________ AG ist zu kündigen. 3. Die rechtmässige Nutzung nach Art. 46 Abs. 2 GBR ist umgehend wieder her zu stellen. 4. [Strafandrohung] 5. [Verfahrenskosten] 6. [Eröffnung] 3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 13. Februar 2021 Beschwerde (Postaufgabe) bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: