Mit E-Mail vom 22. Dezember 2020 und vom 8. Januar 2021 bestätigte Grindelwald Tourismus gegenüber der Gemeinde, dass die Wohnung der Beschwerdeführenden neu im August 2020 aufgenommen worden und nach wie vor auf der J.________seite der E.________ AG (H.________) aufgeschaltet sei. Ausserdem sei die Wohnung bis April 2021 offen für Buchungen und für Februar 2021 liege bereits eine Buchung vor. Ab April 2021 seien alle Daten für Buchungen gesperrt, aber der Vertrag mit H.________ / J.________ nicht gekündigt worden. Am 13. Januar 2021 verfügte die Gemeinde Folgendes: