dieses Zweckentfremdungsverbot sei durch die Gemeindebehörde Grindelwald sofort nach Erteilung der Baubewilligung im Grundbuch anmerken zu lassen. Am 4. Dezember 2012 erfolgte der Grundbucheintrag des Zweckentfremdungsverbots gemäss Erstwohnungsanteilplan für den Stockwerkeigentumsanteil Nr. G.________. Im Jahr 2019 erwarben die Beschwerdeführenden die Wohnung durch Kauf. 1 Baureglement der Gemeinde Grindelwald vom 8. Juni 2007 (GBR) 1/10 BVD 120/2021/13