Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erteilte am 21. Dezember 2010 die Baubewilligung für diese Wohnung, welche Teil einer Überbauung mit sechs Einfamilienhäusern, sechs Mehrfamilienhäusern, einem Hotel mit Restaurant sowie Hotel-Appartements ist. Zu den Mehrfamilienhäusern hält der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts unter III. Ziffer 2.1 fest, dass mindestens 35 % der Wohnungen als Erstwohnungen genutzt werden müssen und nicht zweckentfremdet werden dürfen; dieses Zweckentfremdungsverbot sei durch die Gemeindebehörde Grindelwald sofort nach Erteilung der Baubewilligung im Grundbuch anmerken zu lassen.