e) Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die E.________ AG betreibe auf der Silleren eine Restaurantterrasse, welche im Beschneiungsmeter der ÜO Nr. G.________ liege. Im Sommer werde dort auf dem Vorplatz westlich des Restauranteingangs in der Beschneiungszone gewirtet, im Winter stünden dort ca. 20 Skiständer. Nördlich der Bergstation betreibe die E.________ AG einen Pumptrack in der Beschneiungsfläche und es werde eine Fotokamera mit Sitzgondel einbetoniert. Bewilligt seien diese Bauten und Anlagen nicht, sie würden jedoch geduldet. Das nachträgliche Baubewilligungsverfahren sei derzeit hängig.