Adelboden Grundbuchblatt Nr. F.________ insgesamt nicht zunehmen sollte, so steigt jedenfalls die Mehrbelastung auf der Fläche, welche in der Beschneiungszone zu liegen kommt. Schliesslich ist das Betreiben einer Schneebar bis nach Mitternacht mit Emissionen verbunden, weshalb unabhängig von der bisherigen Nutzung ein öffentliches und nachbarliches Interesse an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Insgesamt ergibt sich die Baubewilligungspflicht damit direkt aus Art. 7 Abs. 1 BewD, womit die Frage offen bleiben kann, ob die Schneebar unter eine Bestimmung von Art. 6 oder Art. 6a fallen würde. Die Einwände des Beschwerdeführers erweisen sich als unbegründet.