Hier sind neben der Schneebar 25 Stehplätze beantragt. Die beanspruchte Fläche in der Beschneiungszone beschränkt sich nicht nur auf die Fläche der eigentlichen Bar. Vielmehr werden die Besucherinnen und Besucher in einem grösseren Umkreis um die Bar stehen und es wird Platz beansprucht für Skiständer und Abgrenzungsmaterial. Damit geht mit der Bar und deren Nutzung eine erhebliche Veränderung des Raums einher. Daran ändern auch die Tatsachen nichts, dass der bestehende Kiosk bereits 34 Vgl. FN 4. 35 Ein entsprechendes Verbot ist gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers allerdings strittig und Gegenstand