Auch in den massgebenden Plänen ist einzig dieser Kiosk, nicht jedoch eine Schneebar eingezeichnet. In einer Beilage (Entscheid des Kantonalen Amts für Fremdenverkehr vom 6. Dezember 1989) wird zwar erwähnt, dass der Gesuchsteller beabsichtige, vor diesem Kiosk eine Schneebar mit rund 15 Stehplätzen und einigen Tischen zu platzieren. Dies ändert aber nichts daran, dass eine Schneebar nicht Teil der erteilten Baubewilligung war. Wieso die Schneebar mit dem Kiosk eine betriebliche Einheit bilden sollte, ist nicht erkennbar. Für den Betrieb des Kiosks ist keine Schneebar erforderlich. Selbst wenn dies