Durch diese Schliessung könne ausgeschlossen werden, dass die Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Erschliessung zunehmen würden. Es trete keine Mehrbelastung, sondern vielmehr eine Verbesserung ein, da sich die Wege zwischen Kiosk und Bar verkürzen würden und der Durchgang zwischen Kiosk und Schneeterrasse wieder geöffnet werden könne. Es würden mit der umstrittenen Schneebar keine zusätzlichen Interessen der Öffentlichkeit oder der Nachbarn tangiert. Die Gelände-/Zugangssicherung auf dem Privatgrundstück sei ausschliesslich Sache von ihm als Werkeigentümer. Da die Auswirkungen geringer würden, bestehe kein Bedürfnis einer präventiven Kontrolle.