a) Vorliegend ist umstritten, ob das Errichten und Betreiben einer Schneebar mit 25 Stehplätzen in den Monaten Dezember bis April mit täglichen Öffnungszeiten von 05.00 Uhr bis 00.30 Uhr des darauffolgenden Tages auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. F.________ westlich angrenzend an das im Jahr 1989 bewilligte Kioskgebäude20 baubewilligungspflichtig ist. Unbestritten ist, dass sich die geplante Schneebar und das bestehende Kioskgebäude in der Landwirtschaftszone sowie innerhalb der in der ÜO Nr. G.________ festgelegten Beschneiungsfläche befinden. Als Ausschankraum soll das bestehende Kioskgebäude dienen. Der Beschwerdeführer verfügt aktuell auf der Parzelle