Mit Verfügung vom 23. März 2021 erkannte das Rechtsamt die vom Regierungsstatthalteramt im Verfahren RA Nr. 120/2020/86 (Parkieren bei der Talstation Aebi-Sillerenbühl) eingereichten Vorakten «aufun 2/2019, Aufsichtsrechtliche Untersuchung» zu den Akten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte die Gemeinde mit Eingabe vom 25. März 2021 sodann die Baubewilligung vom 14. Dezember 1989 für einen «Getränke- und Schnellimbisskiosk» inkl. Pläne und dazugehörigen Akten ein. Der Beschwerdeführer reichte schliesslich weitere Eingaben vom 31. März 2021 und vom 16. April 2021 ein.