Mit unaufgeforderter Eingabe vom 15. Februar 2021 ersuchte der Beschwerdeführer, die vom Regierungsstatthalteramt im ebenfalls hängigen Beschwerdeverfahren BVD 120/2020/86 «Parkieren bei der Talstation Aebi-Sillerenbühl» eingereichten Akten zum vorliegenden Beschwerdeverfahren beizuziehen. Mit Verfügung vom 23. März 2021 erkannte das Rechtsamt die vom Regierungsstatthalteramt im Verfahren RA Nr. 120/2020/86 (Parkieren bei der Talstation Aebi-Sillerenbühl) eingereichten Vorakten «aufun 2/2019, Aufsichtsrechtliche Untersuchung» zu den Akten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.