4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet16, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 26. Februar 2021 nahm das Regierungsstatthalteramt zur Beschwerde Stellung, ohne einen Antrag zu stellen. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 1. März 2021 die Abweisung der Beschwerde. Von der Gemeinde ging innert Frist keine Stellungnahme ein.