3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 27. Januar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Es sei zudem festzustellen, dass für den gastgewerblichen Betrieb einer Schneebar westlich des baubewilligten Kiosks mit Ausschank im Kiosk auf Adelboden Grundbuchblatt Nr. F.________ keine Baubewilligungspflicht bestehe.