Mit E-Mail vom 8. Januar 20191 forderte die Gemeinde daher vom Beschwerdeführer das nötige Gesuch ein und wies darauf hin, dass die Schneebar nicht betrieben werden dürfe, solange keine Betriebsbewilligung vorliege. Mit Schreiben vom 22. Januar 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Adelboden ein Gastgewerbegesuch ein für die Erteilung eine Betriebsbewilligung A für das Errichten und Betreiben einer Schneebar «A.________» mit 25 Stehplätzen, von jeweils Januar bis April, auf Parzelle Adelboden Grundbuchblatt Nr. F.________ südlich neben der Gästeterrasse des Restaurant B.______