Auf Anfrage per E- Mail bestätigte der Beschwerdeführer zudem der Gemeinde gegenüber, am 26. November 2020, «wie Sie richtig vermuten, sind wir bereits am einbauen der neuen Fenster, leider kann ich das Projekt nicht mehr stoppen, morgen werden die Fenster montiert.»9 Der Beschwerdeführer hat damit der Gemeinde gegenüber selbst bestätigt, mit dem Einbau von Fenstern begonnen zu haben. In seiner Antwort hat er zudem nicht zwischen den vorbestehenden und dem neu geplanten Fenster unterschieden. Seine Formulierung «am einbauen der neuen Fenster» konnte die Gemeinde nicht anders verstehen, als dass alle Fenster, auch das neu geplante, eingebaut werden.