klar erkennbar, ob das fragliche Dachflächenfenster im Zeitpunkt der Aufnahme der Fotografien bereits eingebaut worden war oder ob es sich um eine Fotomontage handelt, wie der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde geltend machte. Dies ist aber unerheblich. Die Fotos des Beschwerdeführers zeigen klar, dass das Dach im Zeitpunkt der Einreichung der Fotos bereits abgedeckt war und somit mit Bauarbeiten am Dach begonnen worden war. Auf Anfrage per E- Mail bestätigte der Beschwerdeführer zudem der Gemeinde gegenüber, am 26. November 2020, «wie Sie richtig vermuten, sind wir bereits am einbauen der neuen Fenster, leider kann ich das Projekt nicht mehr stoppen, morgen werden die Fenster