Nachdem die Gemeinde den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17. November 2020 aufgefordert hatte, zusätzliche Pläne oder Fotos und Fotomontagen einzureichen, stellte der Beschwerdeführer der Bauverwaltung Kopien von zwei Fotos mit Datum vom 19. November 2020 zu. Diese zeigen den Dachbereich eines eingerüsteten Gebäudes bei dem die Dachunterkonstruktion sichtbar ist, d.h. die Dacheindeckung entfernt ist. Weiter zeigen die Fotos auf der nordwestlichen Dachfläche Dachflächenfenster, von denen eines rot umrandet ist. Bei den Dachflächenfenstern sind zudem Masseintragungen vorhanden.