Es seien keine baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters getätigt worden. Das Bauunternehmen sei beauftragt worden, vorläufig die zwei bereits bestehenden Dachflächenfenster wieder einzubauen. Durch ein Missverständnis sei leider anstelle eines bestehenden Fensters das noch nicht bewilligte Fenster eingebaut worden. Insgesamt seien aber immer nur zwei Dachflächenfenster vorhanden gewesen. Das Neueindecken des Dachs und der Einbau der bestehenden Dachflächenfenster dürfe nicht mit einer Baueinstellung verhindert werden.